da wir noch nicht so gut spanisch sprechen, heute Abend in Urlaub fahren und davor den Vertrag noch unterzeichnen möchten.
Will heissen: Wenn wir besser spanisch sprechen würden bräuchten wir eine Vertragsüberprüfung ja nicht, es geht ja sicher nur um wenige Formulierungen und Sie sind ja sicher sofort disponibel um sich um unsere Angelegenheit zu kümmern und abgesicherte Aussagen zu treffen.
Ganz so einfach ist es leider nicht
Es geht auch nicht nur um die Vertragsformulierung sondern bei dem in Spanien bereits form- und rechtsgütigen privaten Immobilienkaufvertrag auch oft um baurechtliche Fragen die der Beschaffung weiterer Dokumente bedürfen.
Eine ungesicherte Diagnose kann schnell teuer werden
und damit ist gerade dem Rechtssicherheitsinteresse des Immobilienkäufers wenig gedient. Auch geht das Nutzenpotenzial einer professionellen Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt weit über die Formulierung von Vertragsklauseln hinaus.
Es geht um die vorrausschauen optimierte Gestaltung zur Konfliktvermeidung u.a.
Auch Steuereinsparungspotenziale sollten vorrausschauend genutzt werden
Ein entscheidender Prüfungspunkt kann hier sein welche Familienmitglieder in den Ankaufsvorgang mit welchen Begleitmassnahmen bereits einbezogen werden könnten oder sollten.
Analyse der Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale des Ankaufsobjektes
Ist auch eine touristische Vermietung möglich und wie kann diese weiter abgesichert werden.
Welche Netzanschlüsse oder alternative Energie- und Wasserversorgungsmöglichkeiten bis hin zur Selbstversorgung sind hier möglich?
Typisch vom Anwalt zu klärende Fragestellungen sind die Baurechtssituation und Erweiterungspotenziale sowie Umbaumöglichkeiten oder auch die Möglichkeit des Brunnenbaus.
Seriöse Recherchen benötigen ein gewisses Zeitbudget
Wird dies dem Anwalt nicht zur Verfügung gestellt schadet man als Kaufinteressent den eigenen Interessen an der Rechtssicherheit und der Nutzung der Potenziale einer professionellen Begleitung
Die komplette Begleitung des Ankaufprozesses durch den Rechtsanwalt
ist deshalb der Standart in Spanien wenn man als Ausländer hier eine Immobilie erwirbt.
In diesem Zuge wird anwaltseitig auch die weitere Abwicklung bis zur Grundbucheintragung mit abgesichert.