Das scheint eher widersprüchlich, aber in vielen Fällen kann hiermit ein sehr relevanter Steuervorteil erschlossen werden.
Ja, das bedarf natürlich einer näheren Erläuterung.
Es geht um die Vermeidung der Verkaufsgewinnsteuer
Eine solche fällt in Spanien grundsätzlich auf die Differenz zwischen notariellem Verkaufspreis abzüglich notariellem Kaufpreis an, ohne zeitliche Begrenzungen und bei einem in Spanien nicht steuerresidenten Verkäufer mit einem Steuersatz von
19 % .
Vorgeschaltete Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an die Kinder
Weniger zielführend ist hier eine normale Schenkung mit 7 % iger Schenkungssteuer mit bereits anfallender Vermögenszuwachssteuer. Vielmehr ist für diesen vorgeschalteten Vorgang die spezifische Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht auszuwählen bei welcher die Schenkungssteuer auf 1 % reduziert ist und eine Vermögenszuwachssteuer bei entsprechender Gestaltung nicht anfällt.
Nach einer Schenkung eine 5- Jahrefrist bis zum Verkauf einhalten
Das ist erforderlich um nicht nachträglich bei dem Verkauf noch die Verkaufsgewinnsteuer anfallen zu lassen.
Hier erfolgte kürzlich vom Gesetzgeber eine Fristkonkretisierung welche Rechtssicherheit gibt.
Steuervermeidung durch Anhebung des Immobilienwertes auf den aktuellen Verkehrswert
Diese Anhebung des Immobilienwertes muss dann anlässlich der Schenkung erfolgen,
tendenziell also auf den zu erwartenden künftigen Verkaufswert um rechnerisch gar keine Differenz mehr entstehen zu lassen welche besteuert werden kann.
Normale Wertsteigerung und frühere Unterbriefungen
Bei längerer Immobilieninhaberschaft auf Mallorca ergibt sich regelmässig bereits eine nicht unerheblich Wertsteigerung welche die spanischen Steuerbehörden gerne abschöpfen.
Eine noch grössere Differenz ergibt sich dann wenn man, wie zu früheren Zeiten üblich, in der notariellen Urkunde einen niedrigeren als den tatsächlich gezahlten Kaufpreis angegeben, also unterverbrieft hat.
Hilfreich ist das Modell auch bei Investitionen ohne offizielle Rechnungen
Investitionen in eine Finca mit offiziellen Rechnung reduzieren die Berechnungsbasis für eine Verkaufsgewinnsteuer. Was aber wenn man die Arbeiten selbst ausgeführt oder die Rechnungen nach Jahrzehnten nicht mehr zur Verfügung hat?
Auch dann lässt sich per vorgeschalteter Schenkung an die Kinder die im Verkaufsfall sonst anfallende Verkaufsgewinnsteuer quasi nachträglich vermeiden.
Das Gestaltungsmodell ist auch bei Immobilien auf Menorca, Ibiza, und Formentera anwendbar
und im übrigen auch für Nichtresidenten Familien nicht nur aus Deutschland und Österreich sondern auch aus der Schweiz und anderen Ländern.
Die Rechtsprechung hat hier das Anwendungsgebiet klarstellend erweitert.