Die Enkelkinder als direkte Rechtsnachfolger der Immobilie auf Mallorca
Das ist eine Gestaltungsvariante welche mehr und mehr in Betracht gezogen wird. Die Enkel sollten volljährig sein Dies zum einen aus praktischer Gründen da im Kindesalter die weitere persönliche Entwicklung noch nicht wirklich gesichert absehbar Weiterlesen…