Das Steuersparmodell der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht ist nicht andwendbar für Franzosen wohl aber für Deutsche und Österreicher

Der Grund: In Frankreich gibt es keine dem mallorquinischem Recht vergleichbare Regelung der lebzeitigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes unter gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht. Übrigens andwendbar ist diese Minimierung der Schenkungssteuer auf nur 1 % neben auf Mallorca belegenem Weiterlesen…

Nach dem Urteil des spanischen Gerichtshofes vom 19.02.2018: Auch schweizer Bürger dürfen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Mallorca nicht mehr benachteiligt werden.

Dieses Urteil des Tribunal Supremo hat namentlich für Angehörige von EU- Drittländern, wie der Schweiz, erhebliche, in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuern, positive Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für schweizer Familien mit Immobilieneigentum auf Mallorca. Die Erbschaftssteuer Weiterlesen…

1 % Schenkung der Finca auf Mallorca an Kinder und / oder Enkelkinder unter Pflichtteilsverzicht ist in 2019 auch für Österreicher noch möglich

Dies deshalb weil namentlich die österreichische Gesetzgebung, ebenso wie die mallorquinische, auch die Rechtsfigur eines lebzeitigen Erbvertrages mit dem möglichem Inhalt einer Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennt. Da nun mit oder nach diesem Wahljahr in Spanien Weiterlesen…