Die gesetzliche Grundlage wäre dann eine Änderung des Raumordnungsplanes.
Generell muss schrittweise mit weiteren Bebauungseinschränkungen ausserhalb von Ortschaften auf den Balearen gerechnet werden.
Am Rande sei angemerkt dass etwa in Deutschland der Bau von Privathäusern im Aussenbereich seit langer Zeit gesetzlich komplett ausgeschlossen ist während auf Mallorca auf Grundstücken von über 14.000 m2 Fläche im Regelfall heute noch Landhäuser errichtet werden.
Wird das Poolverbot im Aussenbereich nun gesetzlich umgesetzt dürfte dies als Nebenwirkung zu einer Werterhöhung der Fincas mit legalem Schwimmbadbau führen.
Die Baurechtskonformität wid also mehr und mehr zu einem zentralen Wertfaktor.