Dies deshalb weil namentlich die österreichische Gesetzgebung, ebenso wie die mallorquinische, auch die Rechtsfigur eines lebzeitigen Erbvertrages mit dem möglichem Inhalt einer Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennt.
Da nun mit oder nach diesem Wahljahr in Spanien die gesamtspanisch die regionalen Erbschaftssteuerminimierungen abgeschafft respektive abgemildert und vereinheitlicht werden sollen dürfte damit auch die Möglichkeit der 1 % Schenkung beseititgt werden,
weshalb die zeitnahe Vornahme angezeigt ist, zumal damit aktuell noch weitere Steuervorteile verbunden sind