Nach dem Urteil des spanischen Gerichtshofes vom 19.02.2018: Auch schweizer Bürger dürfen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Mallorca nicht mehr benachteiligt werden.

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Dieses Urteil des Tribunal Supremo hat namentlich für Angehörige von EU- Drittländern, wie der Schweiz, erhebliche, in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuern, positive Auswirkungen.

Dies gilt insbesondere für schweizer Familien mit Immobilieneigentum auf Mallorca.

Die Erbschaftssteuer ist aktuell ebenso auf 1 % reduziert wie die entsprechende Schenkung unter Pflichteilsverzicht an Kinder und Enkelkinder.

Da jedoch nach den Wahlen 2019 nun eine entsprechende spanienweite Angleichung der Erbschaft- und Schenkungssteuer auch für Kinder auf höhere Prozentsätze zu erwarten ist liegt es nahe die diesbezügliche für Spanien minimale Besteuerung bei anstehender zeitnahe Generationennachfolge noch in Form der Schenkung unter Pflichtteilsverzich zu nutzen

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