Legalisierung von Schwarzbauten: Was ist heute noch möglich und sinnvoll auf Mallorca?

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Schrittweise in den letzten Jahren wurden auf Mallorca die Legalisierungsmöglichkeiten von nicht baurechtskonform errichteten Gebäuden eingeschränkt.

Was nun ist heute, Stand Sommer 2019, konkret noch möglich und wie geht man bei der Überprüfung vor?

1. Feststellung der aktuellen konkreten Baurechtssituation, des Umfanges der Bebaubarkeit.

2. Feststellung des tatsächlichen Bebauungsumfanges.

Liegt die existente Bebauung  im Rahmen der heute noch zulässigen so kommt eine ergänzende Bauantragsstellung in Betracht.

Gibt es nur geringfügige Abweichungen respektive Überschreitung des zulässigen Bebauungsumfanges ist über einen entsprechenden Rückbau nachzudenken,

eine im übrigen derzeit häufige Praxis.

Im ländlichen Bereich heute jedenfalls nötig ist eine Grundstücksgrösse von 14.000 m2.

Wird diese aktuell nicht erreicht kann der Zukauf eines unbebautren Nachbargrundstückes in Betracht kommen.

Bei alledem bewegen wir uns im Bereich der „der Legalisierung 1 Klasse

Die „ Legalisierung 2. Klasse “ ist die Schaffung des formellen Bestandschutzes per Grundbucheintragung,

namentlich für kleinere Aussenbereichgrundstücke als 14.000 m2

Diese Möglichkeit ist heute noch existent, aber nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich engeschränkt.

Zunächst dürfen gewisse Schuztgebiete nicht betroffen sein

und desweiteren nach 2009 keine baulichen Veränderung mehr erfolgt sein.

Wird letzteres belegt, kann per vorgeschalteter notarieller Altbauerklärung der gesamte nicht legale Baubestand, – fuera de ordenamiento – , in das Grundbuch eingetragen werden.

Der Vorteil: Der Bestandschutz ist damit formell ausgewiesen. Zugleich Sicherheit für einen potenziellen Käufer und damit oft Vorraussetzung für die Verkäuflichkeit, also eine Arta Teilwertabsicherung.

Die Vollwertsicherung ist der tatsächliche Bauabschluss auf der Basis einer alle Gebäudeteile umfassenden Baugenehmigung.

Mitunter wird heute noch der Hoffnung Ausdruck verliehen die vor einigen Jahren unter der konservativen Regionalregierung eingeführte „ käufliche Legalisierung “ eigentlich nicht legaler Gebäude werde vom künftigen Gesetzgeber werde wieder eingeführt.

Diese Hoffnung hat aus diesseitiger Sicht allerdings wenig Fundament da auch die EU heute “Baurechtswidrigkeiten des Gesetztgebers“ nicht mehr zu tolerieren pflegt.

Die Legalisierung im jeweils noch möglichen Umfang ist heute also eine Massnahme zum Vermögensschutz oder positiv ausgedrückt die Schaffung eines erhöhten Vermögenswertes.

Und wer hier weitere Zeit verstreichen lässt wird sich, – Wie bereits in den letzten Jahren – , in der Situation eines immer weiter eingeschränkten Legalisierungspotenzials wiederfinden, ebenso erster wie auch zweiter Klasse.

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