Der Grund: In Frankreich gibt es keine dem mallorquinischem Recht vergleichbare Regelung der lebzeitigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes unter gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht.
Übrigens andwendbar ist diese Minimierung der Schenkungssteuer auf nur 1 % neben auf Mallorca belegenem Immobilieneigentum auch auf solches auf Ibiza und Formentera.
Eine vereinfachte praktische Abwicklung kann unserseits zunächst als mündlicher Beauftragter mit späterer Ratifizierung dieser Urkunden an Ihrem Wohnort in Deutschland oder Österreich u.a. erfolgen.