Nach dem Urteil des spanischen Gerichtshofes vom 19.02.2018: Auch schweizer Bürger dürfen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Mallorca nicht mehr benachteiligt werden.
Dieses Urteil des Tribunal Supremo hat namentlich für Angehörige von EU- Drittländern, wie der Schweiz, erhebliche, in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuern, positive Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für schweizer Familien mit Immobilieneigentum auf Mallorca. Die Erbschaftssteuer Weiterlesen…