Die Bindung des Erbschaftsannahmewertes an den Steuerreferenzwert der Balearen kann zur absurden Steuerfolgen führen

Nun wurde mit Datum vom 18.07.2023 auf den Balearen die Erbschaftssteuer für direkte Abkömmlinge und Ehegatten abgeschafft. Zugleich ist allerdings gesetzlich vorgesehen worden, dass die Wertangabe bei Nachlassimmobilien dem Katasterreferenzwert entsprechen muss. Wo liegt nun Weiterlesen…