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Anwaltskanzlei Menth - Mallorca

Kanzleistandort Manacor / Mallorca, Plaza Cos 8 - Tel: +34 971 55 93 77

Monat: April 2017

Generationennachfolge in die Spanienimmobilie

Gepostet am12. April 201714. April 2017AutorGünter MenthKommentar schreiben

Die Rückgriffmöglichkeit der Sozialverwaltung kann für den Verkauf an die Kindergeneration sprechen Bei der Entscheidung der familiären Rechtsnachfolge in spanisches Immobilieneigentum ist bei der Auswahl der konkret passenden Variante regelmässig eine Mehrzahl von Aspekten zu Weiterlesen…

KategorienImmobilien

Kein Wohnraum für Hotelangestellte in Spanien, eine Option für die Appartementvermietung

Gepostet am11. April 201719. April 2017AutorGünter MenthKommentar schreiben

Nicht nur auf der Baleareninsel Ibiza tritt aktuell ein akuter Wohnraummangel für Saisonarbeitskräfte zu Tage, dies gilt auch für Mallorca und andere spanische Küstenregionen. Dies führte auf Ibiza bereits zu Schlafplatzangeboten auf Balkonen von über Weiterlesen…

KategorienImmobilien

Kontaktinformationen

Anwaltskanzlei Menth
Plaza de Cos 8
07500 Manacor / Mallorca
Baleares+34 971 55 93 77
info@kanzlei-menth.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag 09:00 - 18.00 Uhr

NEWS / BLOG

  • Diese Dokumente müssen Sie beschaffen, wenn Sie über die touristische Tauschbörse auf Mallorca ab September 2025 wieder Bettenplätze erwerben möchten
  • Strategien beim Immobilienwertansatz in Spanien/Auf den Balearen
  • SPANISCH LERNEN AUF MALLORCA – GEHT NICHT GIBTS NICHT
  • WAS ES BEI STEUERFREIEN SCHENKUNGEN AN EHEGATTEN UND KINDER AUF DEN BALEAREN SEIT 2025 ZU BEACHTEN GIBT
  • Die Erbschaftsannahme in Spanien leicht gemacht – in Frage und Antwort –
  • HIER KÖNNEN SIE DIE ZENTRALEN KOMPETENZSCHWERPUNKTE UNSERER KANZLEI KENNENLERNEN
  • Wohnsitzverlagerung nach Spanien mit oder ohne Steuervergleich
  • Tauschbörse touristische Ferienvermietung
  • Nach Gesetzesnovelle zum 03. April 2025 sollen Hausbesetzer jetzt binnen 15 Tagen vom Gericht „geräumt“ werden
  • MIT DEM NOTARIELLEN SPANISCHEN TESTAMENT DAS SPANISCHE ANERKENNUNGSVERFAHREN FÜR PRIVATSCHRIFTLICHE TESTAMENTE VERMEIDEN
  • Zur Mallorcaimmobilie rechtszeitig die richtige Entscheidung treffen
  • BEI TRENNUNG ODER SCHEIDUNG; WAS TUN MIT DER IMMOBILIE AUF MALLORCA?
  • AUCH EIGENTÜMER VON LANDGRUNDSTÜCKEN MIT TOURISMUSLIZENZ AUF MALLORCA KÖNNEN JETZT NACH DEM BAUGESETZ 2024 LEGALISIEREN
  • Ab welchem Betrag müssen Überweisungen ohne Gegenleistung in Spanien als Schenkung deklariert werden?
  • ERBSCHAFT UND ERBSCHAFTSANNAHME IN SPANIEN Wann sollte man welchen Erbennachweis beantragen / nutzen bei Erblasserwohnsitz in Deutschland?

Tel. +34 971-55 93 77 – email: info@kanzlei-menth.de

2017 © Anwaltskanzlei Menth - Manacor - Mallorca - built by www.itsinproblemas.es
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