…. nahezu steuerfreie Schenkung
….Legalisierung bestandsgeschützter Immobilien
Während die Legalisierungsmöglichkeit von der neuen Balearen-Regierung angekündigt wurde, wird die steuerminimierte Schenkung an die Kinder von unserer Kanzlei seit vielenJahren praktiziert und von der Steuerverwaltung akzeptiert.
Die Schenkungssteuer ist hier bei gleichzeitigem Pflichtteilsverzicht der Kinder auf unter 1 Prozent reduziert. Zudem kann eine sonst bei
Nichtresidenten in Spanien anfallende 19-prozentige Verkaufsgewinnsteuer perspektivisch mittelfristig vermieden werden, konkret nach einer Wartezeit von fünf Jahren.
Die aktuelle Schenkung ist also nicht nur dann sinnvoll, wenn die Immobilie auf Mallorca langfristig und generationsübergreifend
im Familieneigentum bleiben soll, sondern oft auch dann, wenn ein mittelfristiger Verkauf beabsichtigt ist.
Die Legalisierungsinitiative verschafft bei entsprechender gesetzgeberischer Umsetzung vielen Immobilieneigentümern eine erhebliche Wertsteigerung, da nur bestandsgeschützte Immobilien weder reformiert noch erweitert werden dürfen und damit einer erheblichen Wertminderung unterliegen und oft nur noch schwer verkäuflich sind.
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangssituation per E-Mail oder im persönlichen Besprechungstermin in Manacor in unserer Kanzlei.
Dann können wir Ihnen konkrete Fortgangswege aufzeigen.
Lesetipp
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