- Überweisung Kaufpreis auf Notaranderkonto
- Ersttellung notarieller Kaufvertrag durch nur mündlich von Käufer beauftragten Bevollmächtigten, regelmässig ein Rechtsanwalt vor Ort in Spanien.
- Ratifizierung der notariellen spanischen Kaufurkunde im Heimatland.
- Auszahlung Kaufpreis an Verkäufer durch den spanischen Notar nach Erhalt der Ratifizierungsurkunde.
Bei alledem gibt es noch einige Varianten wie etwa die Vorabbevollmächtigung in notarieller Urkunde
und es sind gewisse von Details betreffend die Urkundeninhalte zu beachten.