Nicht nur zur Zeiten eines Coronavirus sind Vollmachten und Ratifizierungen heute im internationalen Rechtsverkehr wichtige die Abwicklungen vereinfachende Gestaltungsmittel.
Im Arbeitsbereich unserer Rechtsanwaltskanzlei gilt nicht namentlich für
– Immobilienankäufe
– Immobilienverkäufe
– Erbschaftsannahmen
Sämtlich Vorgänge welche per Gesetz oder jedenfalls rechtspraktisch in Spanien notariell vorgenommen werden.
Der spanische Grundsatz
der notwendigen notariellen Form von Vollmachten
hat in Spanien dazu geführt dass seit Anfang 2020 auch Vollmachten lediglich zur Beantragung einer spanischen Ausländersteuernummer, NIE, einer notariellen Vollmacht bedürfen.
Keiner notariellen Vollmacht als Vertreter bedarf es für die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung oder zum Führen des Verfahren einer Titelanerkennung in Spanien.
Mitunter ist die Vollmachtserstellung
über spanische Konsulate möglich
Dies gilt namentlich wenn diese über Mitarbeiter mit Notarfunktion verfügen und nach internen Vorgaben das interessierte Publikum nicht wegen Qualifizierung als private Angelegenheiten oder schlicht zur eigenen Entlastung auf den Notariatsweg zu verweisen ist.
Praktisch bedeutet dies: Man kann beim nächsten spanischen Konsulat ja mal anfragen.
Ein Netzwerk geeigneter Notare ausserhalb Spaniens
Spanische Sprachkennntisse und eine Basiserfahrung im Umgang mit dem spanischen Rechtsverkehr qualifizieren den ausländischen Notar zur Kooperation bei der Erstellung spanischer Vollmachten oder der Ratifizierung spanischer notarieller Urkunden.
Notarkammern verfügen meist über Listen mit Sprachkenntnissen Ihrer Mitglieder. Wer von diesen Notaren dann in der Praxis zielgerichtet kooperiert zeigt die Erfahrung.
Der Vertreter in Spanien im notariellen Akt vor Ort
Das ist in der Regel ein auf die entsprechenden Rechtsgebiete spezialisierter Rechtsanwalt.
Dessen Tätigkeit beschränkt sich dann allerdings nicht auf die pure Anwesenheit und das Unterschriftenleisten.
Vielmehr wird der gesamte Regelungsprozess anwaltlich konzipiert und in seiner Umsetzung in Spanien abgesichert.
Vorab-Vollmacht oder nachträglich ratifizieren?
Das ist eine im konkreten Einzelfall zu entscheidene Frage.
Soll der Bevollmächtigte häufiger tätig werden spricht dies für eine Vollmachtserstellung.
Die Ratifizierung oder nachträgliche Gültigmachung einer bereits vorerstellten notariellen Urkunde erlaubt es hingegen selbst über den genauen Urkundeninhalt die Kontrolle zu behalten
und ist oft auch schlicht die einfacher zu handhabene schnellere Variante.
Nicht nur in Zeiten des Coronavirus
gibt es oft keine Alternative zur Vollmacht oder Ratifizierung
Intensive berufliche Beanspruchung, fortgeschrittenes Alter, zeitweise Krankheitssituationen, kleinere betreuungsbedürftige Kinder oder der Aufenthalt im weit entfernten Ausland,
es gibt viele Lebenssituationen in welchen spanische notarielle Vollmachten äusserst hilfreich sein können,
weshalb diese vorsorglich unter Ehegatten und im Eltern-Kind-Verhältnis wechselseitg erstellt werden.