So eine Kabinetsentscheidung der balearischen Landesregierung vom 27.12.2022.
Urbanisationen, also neue Siedlungen im ländlichen Raym nur noch wenn keine ausreichenden Wohnflächen im bebauten Bereich mehr zur Verfügung stehen.
Pools dürfen auch ausserhalb Mallorcas 35 m2 Wasserfläche und 60 m3 Füllmenge nicht mehr übersteigen
und die Nutzung von Regenwasser wird auch für öffentliche Gebäude vorgesehen.