Warum nicht zuwarten?
Nun in der Rechtspraxis ergeben sich häufig Situationen in welchen man kurzfristig über die eigene Immobilie verfügen möchte,
sei dies auf Mallorca, den Balearen oder anderswo in Spanien,
sei es per Verkauf oder aber zur Bestellung einer Hypothek zur Finanzierung anderweitiger Vorhaben oder anlässlich des Abschlusses von Versorgungsverträgen.
Auch gestaltet es sich nach längerem Zeitablauf oft schwieriger die notwendigen Dokumente zu beschaffen.
Zuerst den Status quo feststellen
Dies erfolgt zunächst durch Beschaffung eines Grundbuchauszuges des eigenen Grundstücks,
sich anschliessend dann die Beschaffung des Katasterauszuges
und der Vergleich mit der tatsächlichen Bebauungs- und Grundstücksgrössensituation.
Ergeben sich hier Differenzen so besteht Handlungsbedarf.
Nachlegalisieren oder jedenfalls den Bestandsschutz formell absichern
Werden Diskrepanzen zwischen realer Bebauungssituation und der Grundbucheintragung festgestellt, namentlich ist im Grundbuch eine geringere bebaute Fläche eingetragen als die tatsächliche Bebauung ist zu prüfen ob für alle vorhandene Bebauungselemente entsprechende Baugenehmigungen und gemeindliche Bauabnehmen existieren.
Nicht selten ist hier die Kontaktaufnahme zu früher tätigen planenden und technischen Architekten erforderlich.
Einsicht nehmen in das Bauarchiv
Dies erfolgt dann häufig in dieser Situation durch den beauftragten Rechtsanwalt welcher die im Bauarchiv vorliegenden Dokumente ergänzend auswertet und einen entsprechenden Bericht anfertigt.
Dies verbunden mit Vorschlägen zum konkreten praktischen Fortgang.
Architektenalterszertifikate zur Absicherung des Bestandschutzes bei fehlender Baugenehmigung
Auf deren Basis kann dann meist auch ohne vorliegende Baugenehmigungen und Bauabnahmen ersatzweise zumindest die existierende Bebauung im Grundbuch zur Eintragung gebracht werden.
Zwischenschaltung der notariellen Bauerklärung
Zur Grundbucheintragung bedarf in Spanien entweder einer Gerichtsentscheidung oder, wie meist, einer vorgeschalteten notariellen Urkunde. Das ist in diesem Fall die notarielle Bauerklärung auf der Basis von Baugenehmigung oder Architekten Zertifikaten.
Die Kosten der Grundbucheintragung
Auf der Basis eines statistisch berechneten Bauwertes zu berücksichtigen sind hier Steuern, Notar- und Grundbucheintragungsgebühren sowie u.a. auch die Kosten für ein Architektenzertifikat.
Die Bausteuer beträgt regelmässig 1,5 % des ergänzend nachzuerklärenden Bebauungswertes.