Dies verbunden mit einer inhaltlichen Erläuterung in deutscher Sprache inklusive der Erläuterung der tatsächlich und rechtlich wichtigen Aspekte.
Dieser Service unserer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei wird häufig nachgefragt im Rahmen von deutschen Erbangelegenheit mit Spanienimmobilien im Nachlass, aber auch von Insolvenzverwaltern und von Eigentümerfamilien selbst.
Typische konkrete Anlässe sind weiterhin Ankäufe und Verkäufe von Immobilien, die Auflösung von Miteigentums- oder Erbengemeinschaften in Spanien und zur Feststellung der Höhe diesbezüglicher Pflichtteilsansprüche. Eine vereinfachte Inauftraggabe ist möglich über unsere Kanzleiwebseite:
www.kanzlei-menth.de in der Rubrik
Rechtsshop / Spanien, Wertgutachten Spanienimmobilie