Alleine auf Mallorca dürfte es sich um Tausende von Fincas handeln deren Bebauung im spanischen Grundbuch oder Eigentumsregister nicht oder nicht vollständig eingetragen ist.
Uns liegen hierzu zwar keine genauen Statistiken vor aber die Einzelfallhäufigkeit deutet darauf hin.
Nicht selten ist bei Landhäusern überhaupt keine Eintragung der Bebauung registriert, oft nur eine veraltete Eintragung eines Hauses ohne dezidiertere Quadratmeterangabe und in vielen Fällen sind Bauerweiterungen nicht erfasst worden.
Warum ist die Nacherfassung wichtig?
Nun, heute sind nicht ordnungsgemäss im Grundbuch eingetragene Bebauungen schlichtweg ein Hindernis für den Verkauf. Auch sonstige Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.
Welche Kosten sind mit der Nachtragung verbunden?
Hier erfolgt zunächst einmal eine 1,5%ige Bauwertbesteuerung des noch nicht erfassten Bauwertes,
wobei der Bauwert nach einem statistischen Berechnungsmodell und damit nicht nach tatsächlich aufgewandten Baukosten berechnet wird.
Weiterhin anfallend sind regelmässig Kosten für ein Architektenerfassungsgutachten, Notar- und Grundbucheintragungskosten unter anderem.
In der Summe sind das sicherlich mehrere tausend Euros,
bei Millionenprojekten werden fünfstellige Eurobeträge erreicht.
Kostenkalkulation machen lassen
In der Praxis empfiehlt es sich auf der Basis der aktuellen Grundbucheintragung und eines geschätzten tatsächlicher Bebauungsumfanges eine Kostenschätzunug erstellen zu lassen.
Möglichst keine Ergänzungsbebauungen mehr ab 2010
Sind diese nämlich nicht von einer Baugenehmigung abgedeckt so kann diesbezüglich kein Architektenalterszertifikat erstellt werden und Baurechtswidrigkeitsverfahren inklusive Abrissverfahren bleiben dann heute auf Mallorca möglich.