Während bisher die niedrigeren Bettenpreisgebühren bei der Lizenzbeantragung nicht weiter ins Gewicht fielen, hat die neue Gestaltungsvorlage des balearischen Tourismusministeriums im Juni 2018 hier für erhebliches Aufsehen gesorgt.
Vorgesehen sind hier
Immobilientyp | Gebühr | zeitliche Geltungsdauer |
Einfamilienhaus | 4.000,00 € | unbegrenzt |
Appartement ganzjährig | 1.000,00 € | 5 Jahre |
Appartement Hauptwohnsitz nur mit 60 Tage Vermietung | 333,33 € | 5 Jahre |
Bei alledem kann eine Ratenzahlung vereinbart werden mit 1.600 €/Jahr bei Einfamilienhäusern mit ganzjähriger oder nur 60 Tagen Vermietung.
Die zulässige Gästebettenzahl ergibt sich aus der Bewohnbarkeitsbescheinigung.
Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass die Bettengebühr bei Einfamilienhäusern mit unbegrenzter Geltungsdauer bei Nichtweiterverwendung im Rahmen der Bettenbörse mit maximaler Bettenzahl wieder veräussert werden kann.