Wie Sie als Fincaeigentümer in Spanien den Ausnahmezustand nutzen können

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Nun die Anwesenheit auf einer Finca selbst ist derzeit, Ende März/April 2020 nur dann weiter möglich wenn Sie beim Beginn des Ausnahmezustandes dort anwesend waren und längerfristig dort verbleiben möchten oder die Finca in Spanien Ihren Dauerwohnsitz darstellt.

– Dann sind gegebenfalls Gartenarbeiten und eigene Hausrenovierungen angesagt.

Aus anwaltlicher Sicht kann es sinnvoll sein gerade diese Zeit bei sonstiger eigener Arbeitsreduzierung, für so manchen gilt allerdings das Gegenteil -, wie folgt zu nutzen:

– Bestehen baurechtliche Probleme dann können jetzt folgende Möglichkeiten sondiert werden:

 Nachlegalisierung

 Altbauerklärung zur zutreffenden Bebauungserfassung im Grundbuch und/oder Kataster

 Beschaffung oder Verlängerung der Bewohnbarkeitsbescheinigung

– Die Generationennachfolge auf den Weg bringen

 Die 1 % – Schenkung ist für die deutsche, österreichische und schweizer Bürger nach wie vor möglich

 Auch andere Gestaltungsmöglichkeiten, wie Testamente, können vorkonzipiert werden.

– Ist perspektivistisch der Verkauf vorgesehen dann empfehlen sich neben der Bewältigung aller baurechtlichen Thematiken

 Die Einstellung eines Verkaufsexposes

 Vorkontakte/Sondierung von Renovierungsmassnahmen
Das Baugewerbe ist in Spanien bisher weiter tätig.

– Investionen zur sinnvollen und zielgerichteten Fincaweiternutzung

 Einbau moderner-CO2 neutraler Heizsysteme

 Anpassung an perspektivische Familiennutzung für die kommenden 1 -2 Jahrzehnte

 Photovoltaikanlagen mit Rentabilitätsperspektiven

 Schaffung einer Wohn – Arbeitsplatz- Kombination für zeitweise oder dauerhaft kombinierte Telearbeit.

 Einrichtung als zentraler Berufsstandort mit Firmenanmeldung
Dies gilt es dann parallel auch rechtlich abzusichern.


All diese Vorgängen können wir gerne als Kanzlei auch rechtlich und praktisch begleiten.
Schreiben Sie uns dann einfach eine Email mit einer Kurzbeschreibung Ihrer Ausgangssituation sowie Ihrer Zielvorstellung.

Email: info@kanzlei-menth.de


UND ZU GUTER LETZT SEI EMPFOHLEN 

 

Nutzen Sie jetzt aktuell und kontinuierlich die ständig aktualisierten Rechts- und Spanien/Mallorca Infos auf unserer Webseite

www.kanzlei-menth.de


In der Rubrik NEWS/BLOGS

Förderlich ist hierzu die Einstellung bei Favoriten oder auch Verlinkung auf der eigenen Webseite,
namentlich wenn Sie so Ihren interessiertem Umfeld auch sachdienliche Informationen weitervermitteln können.

Sodann wünschen wir Ihnen gute Gesundheit und dass Sie diese Coronakrise gut überwinden und insbesondere auch die Chancen nutzen welche mit jeder Veränderung der Lebensumstände verbunden zu sein pflegen.


DIE ANTZYKLISCHE INVESTION IST WIEDER AUF MALLORCA ANGESAGT:
IN KRISENZEITEN INVESTIERE FÜR NACHKRISENZEITEN

 

Wer über diesen finanziellen Rückhalt verfügt dem sei angeraten gerade jetzt über zukunftsträchtige Investionen auf Mallorca näher nachzudenken.

1. Dies betrifft zum einen die Bereiche des Geschäfts- und Restaurantserwerbs per Traspaso

2. Sektor zwei ist die technische Fincamodernisierung zu späteren Eigennutzungauch als Teilzeitarbeitsplatz zur entsprechenden Vermietung oder als Verkaufsvorbereitung.

3. Ein dritter Bereich sind innovative Dienstleistungsangebote für umweltverträgliche Tourismusbereiche. Hat oder erwirbt die Familie eine Mallorcaimmobilie so kann diese ein passender Ausgangsstandort sein.

4. Bei guten Vor-Ort-Kontakten möglich aber sonst kein ganz einfaches Vorhaben ist der Ankauf einer der vielen renovierungsbedürftigen Immobilien auf Mallorca zum einträglichen Verkauf nach Renovierung.
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