Zunächst ist zu klären, wo Sie als Erbe zum Versterbenszeitpunkt des Erblassers definitv Ihren Steuerwohnsitz hatten.
Sodann von praktischer Bedeutung ist wo der Erblasser im Versterbenszeitpunkt seinen Steuerwohnsitz hatte.
Hatte der Erblasser keinen Steuerwohnsitz in Deutschland dann werden von Deutschland aus solche Erben nicht besteuert welche Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Bei Konstallationen in welchen eine deutsche Erbschaftssteuer anfällt schliesst sich die Prüfung an welche deutsche Freibeträge in Anspruch genommen werden können.
Anschliessend dann die Prüfung des Erbschaftssteueranfalls im Hauptwohnsitzland des Erben.