Rein erbschaftssteuerlich führt dies in Spanien im Regelfall zu einer erheblichen Erbschaftssteuerreduzierung, in Spanien in einigen Regionen im Jahre 2017 noch bis auf einen Steuersatz von 1 %.
Natürlich sollte vor steuerlichen Aspekten immer vorab über die unabhängig von steuerlichen Aspekten gewünschte Rechtsnachfolge nachgedacht werden.
Übrigens: Auch die Scheidung beeinflusst die Erbschaftsteuer und kann Erbrechte ganz entfallen lassen.