Internationale Rechtsangelegenheiten erfordern eine Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinaus.
Dies gilt insbesondere auch für Nachlassangelegenheiten, bei welchen heutzutage die Vermögenswerte in verschiedenen Ländern belegen sind, beispielsweise die Hauptwohnsitzimmobilie in Deutschland und ein Feriendomizil in Spanien.
Dann bietet sich eine Zusammenarbeit unter Rechtsanwaltskollegen in den verschiedenen Immobilienlageländern mit entsprechender fachspezifischer Spezialisierung in länderspezifischer Aufgabenteilung an.
Unser Beitrag ist dann die erbrechtliche Vermögensnachfolge in Spanien.
Weitere Informationen für Anwaltskollegen oder auch Steuerberater finden Sie auf unserer interaktiven Anwaltswebsite www.kanzlei-menth.de
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