Nach dem spanischen Wohnungseigentümergesetz,
LPM, müssen Sie insgesamt ein Drittel aller Miteigentümer überzeugen, Art 17.2 LPH um für sich oder die Gemeinschaft etwa eine Solarenergie zu installieren.
Der Ein-Drittel-Anteil nur der Anwesenden reicht hierbei nicht aus.
Die Gesetzmodifizierung wurde bereits vor Jahren eingeführt.
Mitfinanzieren müssen bei Gemeinschaftsanlagen zunächst die Zustimmenden sowie im späteren Anschlussfall auch zunächst nicht Zustimmende.
Die Gemeinschaftsnutzung ist heute allgemein möglich und Überschüsse können veräussert werden.
Die frühere 7 % Besteuerung wurde nun in 2019 abgeschafft.
Wesentlich aktuelle Erleichterungen zur privaten Nutzung von erneubaren Energien beruhen auf dem vom Balearenparlament am 12.02.2019 beschlossenen Gesetz zum Klimaschutz