Mit einer Gesetzesänderung durch die Ley 7/2017 vom 03.08.2017 wurde diese Rechtsfigur der „definition“ auch für Menorca eingeführt oder eröffnet.
Modifiziert wurde der Art.65 der balearischen Zivilgesetzsammlung.
Damit können also insbesondere auch EU-Residente mit Immobilieneigentum auf Menorca dieses lebzeitig auf diesem Wege steuerminimiert an Ihre Kinder übertragen.