Diese Regelung wird künftig von einigen Gemeinden Mallorcas als Kompromisslösung normiert werden. Dies gilt etwa in Marratxí, im Hinterland von Palma, für die dort auch zugelassene Wohnungsvermietung in Mehrfamilienhäusern.
Die Gemeinde Llucmajor, – der u.a. der Strandabschnitt El Arenal zugehörig ist -, und welche die touristische Wohnungsvermietung komplett untersagt, begrenzt die touristische Vermietung von Einfamilienhäusern auf maximal 60 Tage pro Jahr.