Diesen Service bietet Ihnen unsere Kanzlei bei fast allen Immobilienangelegenheiten in Spanien wie dem Ankauf, dem Verkauf, der schenkweisen Übertragung auf die Nachfolgegeneration oder auch bei der Erbschaftsannahme oder Nachlassabwicklung.
Wie dies möglich ist?
Nun, private Kaufverträge können heute im Email-Verkehr unterzeichnet werden, für notarielle An- und Verkaufsverträge können im Heimatland Vollmachten erteilt werden, schenkweise Übertragungen oder Erbschaftsannahmen können ebenfalls im Heimatland ratifiziert werden.
Warum man häufig die Reise nach Spanien zu einem bestimmten Zeitpunkt vermeiden möchte? Nun, die Gründe sind vielfältig.
Berufliche Hinderungsgründe, familiäre Gründe der Kostenminimierung oder der Vorgangsbeschleunigung.
Es können allerdings auch Krankheitsgründe sein oder in Erbfällen soll die damit verbundene psychische Belastung vermieden werden.