 Nach der unter den Regierungsparteien der Balearen jetzt abgestimmten Gesetzesvorlage ergibt sich bei 14.000 m2 Mindestgrösse jetzt eine maximal noch zulässige Wohnfläche von zirka 210 m2.
Nach der unter den Regierungsparteien der Balearen jetzt abgestimmten Gesetzesvorlage ergibt sich bei 14.000 m2 Mindestgrösse jetzt eine maximal noch zulässige Wohnfläche von zirka 210 m2. 
Auf geschützten Gebietsbereichen, – Überschwemmung, Brandgefahr oder Hangabrutschgefahr -, dürfen jetzt keine Häuser mehr errichtet werden.
Letzteres klingt eigentlich logisch aber bisher war das noch möglich.
