Um eine Landfinca in Schuss zu halten, muss man entweder selbst viel Arbeitszeit investieren oder entsprechende Dienstleister bezahlen.
Ist nun die eigene Fincazeit begrenzt oder wird der Unterhalt gesamtheitlich beschwerlich, kommt deshalb häufig der Gedanke auf, die eigene Landfinca zu veräussern und stattdessen ein Stadthaus käuflich zu erwerben oder anzumieten.
Wege der Steueroptimierung
Wie nun gestaltet man diesen Wohnimmobilientausch möglichst steuergünstig?
Vorrangig geht es darum, namentlich die 20%ige Verkaufsgewinnsteuer zu minimieren oder vermeiden.
Die „Verkaufsgewinnsteuer“ ist hier die in Spanien bei Nichtresidenten anfallende 20 % Besteuerung des Verkaufsgewinnes, also der Differenz von notariellem Verkaufspreis zum notariellen Erwerbspreis.
Drei konkrete Möglichkeiten
Zwei dieser Möglichkeiten setzen voraus, dass man vor dem Verkauf die spanische Immobilie zur eigenen Steuerhauptwohnsitzimmobilie macht.
- Dann entfällt die Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn beim Verkauf ab Erreichen des 65. Lebensjahres.
- Gleiches gilt für jüngere Verkäufer, wenn und soweit sie innerhalb von zwei Jahren den Verkaufserlös in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie innerhalb der EU investieren.
- Sind beide Fallgestaltungen nicht gegeben, kann derzeit in 2018 noch dem Verkauf eine Schenkung an einen Abkömmling unter dessen Pflichtteilsverzicht vorgenommen werden, womit im ersten Schritt der Immobilienerwerb auf den aktuellen Verkehrswert angepasst/angehoben wird,
um dann in zweiten Schritt zwei Jahre später den Verkauf praktisch ohne Verkaufsgewinn durchführen zu können.Motiviert wird der Übergang zum Stadthaus auch mit der grösseren Nähe zur Bevölkerung und Kultur sowie verbesserte Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten.Aber auch die gesundheitliche Versorgung, die Nähe zum Krankenhaus oder die Suche nach einer barrierefreien Wohnung sind hier wesentliche Beweggründe.
20.04.2018