In der Praxis leben viele deutsche Bürger jahreszeitanteilig auf Mallorca / Spanien.
Tendenziell gilt: Wer überwiegend mehr als 183 Tage im Jahr in einem der Länder wohnt, hat dort seinen Steuerwohnsitz.
In der Praxis besteht aber oft ein Gestaltungsspielraum: Sei es weil man seinen konkreten Aufenthalt etwas steuern kann, oder weil die Kontrolldichte noch nicht so engmaschig ist.
- Das Für und Wider der Wohnsitzverlagerung ohne konkreten Steuervergleich
Ist die Besteuerung nicht relevant verschieden gibt es gleichwohl, je nach konkreter Lebenssituation, viele Gründe / Aspekte den Steuerwohnsitz in einem der Länder zu behalten oder dorthin zu verlegen.
Hier können Ihnen unsererseits individuell auf Ihre konkreten Lebensumstände bezogen die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden.
- Das Für und Wider der Wohnsitzverlagerung mit konkretem Steuervergleich mit spezifischem Steuervergleich
Hier benötigen wir Ihre bisherigen Steuerabschlüsse der letzten 3 Jahre in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder auch aus einem anderen bisherigen Wohnsitzland.
Dann können Sie auf der Basis des für Spanien / die Balearen erstellten Besteuerungsergbnis entscheiden, ob und wann Sie Ihren Wohnsitz verlagern.
Anwaltshonorar pauschal 1.800 €