Wohnsitzverlagerung nach Spanien mit oder ohne Steuervergleich

In der Praxis leben viele deutsche Bürger jahreszeitanteilig auf Mallorca / Spanien.
Tendenziell gilt: Wer überwiegend mehr als 183 Tage im Jahr in einem der Länder wohnt, hat dort seinen Steuerwohnsitz.

In der Praxis besteht aber oft ein Gestaltungsspielraum: Sei es weil man seinen konkreten Aufenthalt etwas steuern kann, oder weil die Kontrolldichte noch nicht so engmaschig ist.

  1. Das Für und Wider der Wohnsitzverlagerung ohne konkreten Steuervergleich

Ist die Besteuerung nicht relevant verschieden gibt es gleichwohl, je nach konkreter Lebenssituation, viele Gründe / Aspekte den Steuerwohnsitz in einem der Länder zu behalten oder dorthin zu verlegen.

Hier können Ihnen unsererseits individuell auf Ihre konkreten Lebensumstände bezogen die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden.

  1. Das Für und Wider der Wohnsitzverlagerung mit konkretem Steuervergleich mit spezifischem Steuervergleich

Hier benötigen wir Ihre bisherigen Steuerabschlüsse der letzten 3 Jahre in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder auch aus einem anderen bisherigen Wohnsitzland.

Dann können Sie auf der Basis des für Spanien / die Balearen erstellten Besteuerungsergbnis entscheiden, ob und wann Sie Ihren Wohnsitz verlagern.
Anwaltshonorar pauschal 1.800 €

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