Schenkungssteuerfrei auf den Balearen aber …….
Es gilt auch weitere Rahmenbedingungen zu beachten.
So ist die mögliche parallele Besteuerung im eigenen Wohnsitzland ebenso zu beachten,
wie die bei Schenkungen an Ehegatten bei Nichtresidenten grundsätzliche 19 % Vermögenszuwachsbesteuerung.
Bei städtischen Immobilien kann eine relevante gemeindliche Bodenwertzuwachsteuer anfallen.
Trotzdem eine sehr attraktive Variante der Generationennachfolge per lebzeitigen Übertragung
welche heute, Stand 2025, einen regelrechten Übertragungsboom ausgelöst hat.
Namentlich die auf den Balearen betragsmäßig für nahe Verwandte unbegrenzte Steuerfreiheit macht das schenkweise Übertragungsmodell attraktiv.
Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel bleiben schenkungssteuerfrei
Dies gilt bei Nichtresidenten für das auf den Balearen belegene Vermögen.
Für andere Verwandte gibt es heute erhöhte Steuerreduzierungen.
Bei hohen Wertzuwächsen seit der letzten Immobilienübertragung
respektive seit dem Erwerb kann der Pflichtteilsverzicht zentral wichtig sein
Warum? Nun deshalb, weil damit, vorausgesetzt man wartet 5 Jahre nach erfolgter Schenkung ab, die sonst anfallende 19%-ige Verkaufsgewinnsteuer vermieden werden kann.
Die Sache ist nicht eindimensional zu betrachten und künftige Gesetzesänderungen bleiben möglich
Welche Schlussfolgerungen sind nun daraus zu ziehen?
Lässt sich die aktuell sehr günstige Schenkungssteuersituation nutzen, empfiehlt sich eine zeitnahe Überprüfung und gegebenenfalls Realisierung.