Auch auf den Balearen ist aktuell Anfang 2019 eine Klage gegen das balearische Landesgesetz zur touristischen Vermietung anhängig, Ausgang offen.
Geltend gemacht wird auch hier ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht da auch das balearische Gesetz die touristische Vermietung namentlich in vielen Mehrfamilienhäusern nicht gestattet.