Kooperation Immobilienwertgutachter

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In der Praxis üblich ist hier eine wechselseitige Kontaktaufnahme.

Seitens des Wertgutachters dann, wenn rechtliche Mängel oder notwendige Ergänzungen,
etwa der Bebauungserfassung im spanischen Grundbuch, offenbar werden respektive erforderlich sind.

Als Rechtsanwalt benötigt man für seinen Klienten bei vielfältigen Anlässen ein Wertgutachten:

Für den Verkäufer zur Taxierung des adäquaten Verkaufspreises ebenso wie für den Käufer zur Überprüfung der Werthaltigkeit eines anstehenden Immobilienkaufes.

Gleiches gilt bei vorgesehenen Vermögensaufteilungen anlässlich der Trennung von Ehepartnern, der Auflösung von Miteigentümergemeinschaften sowie im Vorfeld lebzeitiger Vermögensnachfolgen oder auch bei der Abwicklung von Nachlassangelegenheiten.