Kooperation Bausachverständige

bausachverstaendigerNamentlich beim Erwerb spanischer Immobilien, welche keine Neubauten darstellen und vom Käufer Reparatur-, Umbauten oder Bauerweiterungen vorgesehen sind,

gehen die Aufgabenfelder der rechtlichen Kaufabsicherung mit der des Bausachverständigen zeitlich quasi Hand in Hand.

Ähnliches gilt bei festgestellten Baumängeln mit und ohne aktuelle Umbauarbeiten.