Nach einer länderübergreifenden juristischen Ausbildung, nachfolgender Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Würzburg mit Schwerpunkt Rechtsvergleichung EU-Kommunalrecht und Anwaltstätigkeit in Deutschland mit Schwerpunkt Erbrecht erfolgte Anfang der 1990er Jahre die Spezialisierung auf deutsch-spanische Erb- und Immobilienrechtsangelegenheiten mit Tätigkeit seit 1997 vom Kanzleistandort Mallorca aus.
Zu dieser Thematik seither auch mehrere Buchbeiträge sowie vielfältige Fachartikelveröffentlichungen und begleitende Referententätigkeit.