Eingeschränkte touristische Vermietungszeiten in touristisch gesättigten Zonen Mallorcas

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Für touristisch gestättigte Zonen, namentlich im Umkreis von Palma sowie im Westen Mallorcas, der Gemeinde Calvia und auch Orten in der Tramuntana schliesst der Consell de Mallorca zwar eine touristische Vermietung nicht aus, beschränkt aber diese auf 60 Tage im Jahr.

Zudem muss es sich dann um die Hauptwohnsitzimmobilie des Vermieters handeln, dieser also dort mit Wohnsitz bei der Gemeinde gemeldet/empadroniert sein.

Zulässig ist dies dann allerdings auch in Mehrfamilienhäusern.

Als gesättigte Zonen benannt sind namentlich Palmanova, Santa Ponça, Peguera und Platja de Palma sowie 31 weitere im Inselinneren.

Verboten ist die touristische Vermietung etwa in Industriegebieten und Landschaftsschutzgebieten.

Weitere Details können Sie dem Beitrag der Ultima Hora vom 20.01.2018 entnehmen

 

Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor/Mallorca
www.kanzlei-menth.de