Rechtsnachfolge und Immobilienübertragung
Das sind die zentralen Arbeitsbereiche der Anwaltskanzlei Menth, welche seit nunmehr zwanzig Jahren von Manacor aus mallorca- und spanienweit spezialisiert kompetent tätig ist.
Eine familieneigene Landfinca vertieft diese Erfahrungsbereiche mit direkter eigener Betroffenheit.
Automatische Gestaltungsoptimierung
beim Immobilienan- und verkauf sowie ebenso bei der vorausschauenden Rechtsnachfolgegestaltung und der grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung
sind hierbei unsere Markenzeichen.
Ein aktuelles Beispiel einer derzeit attraktiven Gestaltungsmöglichkeit ist die zeitlich noch begrenzt mögliche 1 %-Schenkung von Mallorcaimmobilien mit Pflichtteilsverzicht an Kinder oder Enkelkinder.
Professioneller Internetauftritt
In 2017 neu gestaltet wurde unsere Anwaltswebsite www.kanzlei-menth.de und ist nun nicht nur smartphonetauglich sondern sie ermöglicht auch die Direktinauftraggabe vieler konkreter Einzeldienstleistungen.
So zum Beispiel die Beschaffung von Grundbuch- und Handelsregisterauszügen, Immobilienwertgutachten, spanische Steuernummern, touristische Vermietungslizenzen, Titelanerkennungen u.a..
Per kostenfreiem Newsletter sowie einem Immobilien- und Erbrechtsblog können Sie sich betreffend aktuelle Rechtsentwicklungen kontinuierlich auf dem Laufenden halten.
Interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit
Bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten bedarf es neben der juristischen Fachkompetenz eines fundierten örtlichen und eines länderübergreifenden Kontakt- und Kooperationsnetzes auch interkultureller Kompetenz mit Mehrsprachigkeit.
Die deutsche Muttersprache, spanische Zweitsprache und Katalan/Mallorqui als tägliche Kommunikationssprache mit der in der Gemeindeverwaltung von Artà tätigen mallorquinischen Lebenspartnerin sowie Englisch als weitere Kanzleisprache bilden hier eine fundierte Basis.
Die zusammen vier Kinder sind teils in Deutschland, Köln/Berlin und Würzburg, sowie in Spanien, Kanaren und Nordmallorca wohnansässig auf beide Länder verteilt.
Kooperationspartner und Abwicklungsvollmachten
Ergebnis dieser langjährigen kompetenten Tätigkeit sind die arbeitsanteilige grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit vielen deutschen, österreichischen und schweizer Rechtsanwälten,
aber auch mit Maklern oder Nachlassgerichten, etwa in der Funktion als Testamentsvollstrecker bei Spanienvermögen, sowie vor Ort in Spanien mit Architekten oder Immobilienmaklern zur Grundstücksbebauung oder Vorbereitung der Verkaufsfähigkeit von Immobilien im Rahmen der Nachlegalisierung oder nötiger Vorababwicklung internationaler Erbangelegenheiten.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
Tel.: 0034 – 971 – 55 93 77 Fax: 0034 – 971 – 55 93 68 e-mail: info@kanzlei-menth.deInternet: www.kanzlei-menth.de |
SEIT ZWANZIG JAHREN AUF MALLORCA |
13.02.2018