Die Tauschbörse für touristische Ferienvermietungsplätze
ist ab September 2025 auf den Balearen wieder eröffnet
Neuerteilung noch ausgeschlossen
Während die zusätzliche Neuerteilung touristischer Vermietungsgenehmigungen aufgrund des Moratoriums zunächst noch bis 2026 ausgeschlossen ist, kann man nun in 2025 über die Tauschbörse wieder Vermietungsplätze erwerben.
Formalisiertes Verfahren der Tauschbörse
Jedenfalls muss der Tausch von existierenden Vermietungsgenehmigungen formell bei der Tourismusverwaltung registriert werden.
Zwei Varianten der Tauschpartnersuche
Zum einen ist das die Eintragung in die öffentliche Tauschbörse,
welche 3-mal im Jahre, jeweils September, Januar und Mai aktiviert wird.
Die zweite Variante ist die eigeninitiative Suche auf dem freien Markt.
So funktioniert die Vermittlung über die Tauschbörse
Öffentliche Aufrufe zur Bewerbung in den drei vorgenannten Monaten sowie zur Meldung an Verkaufs- und Kaufinteressenten.
Vergabe nach Prioritätskriterien und Entscheidung durch den Consell.
Und wie finden sich Tauschpartner auf dem „freien“ Markt?
Die Einsichtnahme in das Vermietungsregister weist zwar alle Objekte mit aktueller Vermietungsgenehmigung aus,
nicht ersichtlich sind hieraus aber die Kontaktadressen der Rechteinhaber.
Es sind also eigene Recherchen anzustellen.
Der Unterstützungsservice unserer Kanzlei
für Lizenzabgeber und Erwerber
Neben der ordnungsgemässen, form- und fristgerechten Eintragung inklusive der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitwirkung an der Tauschbörse,
führt unsere Anwaltskanzlei auch aktiv Lizenzabgeber und -erwerber zusammen.
Hilfreich ist hier unser Immobilieneigentümerpool aus über 25-jähriger Tätigkeit auf Mallorca.
Interessierte können sich auch direkt bei unserer Kanzlei melden.