Zur 1% Schenkung unter Pflichtteilsverzicht auf Mallorca auch bei schweizer Bürgern: Notare müssen mitwirken

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Nun diese Voraussetzung, mag man sagen, gilt ja jedenfalls immer, wenn Grundstücke übertragen oder konkret verschenkt werden.
Allerdings wirken nicht alle Notare bei allen Vorgängen mit.

Ein Beispiel aus dem internationalen Rechtsverkehr

In Spanien sind seit einigen Jahren unter anderem die Notare für die Ausstellung der Erbenbescheinigungen in Form des Europäischen Nachlasszeugnisses, also eines Erbschein mit direkter euweiter Geltung zuständig. Aber nur sehr schrittweise besteht hierzu in der Praxis Bereitschaft.

Die Existenz der Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht auch im jeweils nationalen Recht

Diese gilt regelmässig als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schenkungssteuerminimierung auf 1%.
Üblicherweise wird aber vom Notar jedenfalls verlangt, dass ein jeweils nationaler Notar bestätigt, dass in dessen Land diese Rechtsfigur existiert.

Theoretisch kann der spanische Notar auch seine eigene Rechtskenntnis der Existenz dieser Rechtsfigur im Ausland ausreichen lassen

Dies hat sich mittlerweile bei einigen Notaren auf Mallorca als gängiger Weg für die deutsche und österreichische Rechtsordnung in der Praxis durchgesetzt unter Zitat der einschlägigen Paragrafen.
In der Vergangenheit aber noch eher nicht für die Schweiz.

Das Paradoxum, dass vom schweizer Notar eine Apostillierung / internationale Überbeglaubigung seiner rechtsgutachterlichen Stellungnahme verlangt wurde

welche aber nach schweizer Recht für notarielle Rechtsgutachten nicht eröffnet ist. Eine dieser formal ausweglosen Situationen, für welche man als Praktiker im internationalen Rechtsverkehr des öfteren gleichwohl eine gangbare Lösung finden muss.

Die Bescheinigung aus eigener Rechtskenntnis des Notars ebnet jetzt den Weg

Damit können jetzt auch rechtspraktisch schweizer Familien mit Immobilien auf Mallorca diese steuergünstige Form der familiären Rechtsnachfolge in auf Mallorca belegene Vermögensgegenstände, also namentlich Immobilien, nutzen.

 

Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Immobilien- und Erbrecht
Manacor – Mallorca

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