Was passiert jetzt nach der Wahl vom November 2019 mit der spanischen Erbschaftssteuer?

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Die grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz liegt beim Zentralstaat, aber die Festlegung der Steuersätze ist Kompetenz der Regionalparlamente.

Diese in Spanien gesplittete Gesetzgebungskompetenz hat in der Praxis dazu geführt, dass in einigen Regionen Spaniens, jedenfalls für Kinder, Enkelkinder und Ehegatten die Erbschaftssteuern per Reduzierung auf 1% weitgehend abgeschafft wurden.
Beispiele sind hier die Balearen und kürzlich kam zu dieser Gruppe auch Andalusien hinzu.

Die Folge: Eine regional sehr unterschiedliche Erbschaftsbesteuerung in Spanien

Während Regionalregierungen aus dem rechten Spektrum tendenziell die Erbschaftssteuern minimieren oder abzuschaffen gedenken, geht die Tendenz im linken Politikbereich dahin die Erbschaftssteuer progressiv ansteigend auszugestalten.

Zur spezifischen Erbschafts- und Schenkungssteuersituation auf den Balearen, Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera

Zu früheren Zeiten einer rechten Regionalregierung auf den Balearen wurde für Kinder und Ehegatten der Erbschaftssteuerfreibetrag auf
25.000 € angehoben und der Erbschaftssteuersatz auf 1% minimiert, sowie bei Schenkungssteuern linear auf 7% festgelegt.
Die aktuelle links ausgerichte Regionalregierung hat bereits Gesetzesentwürfe zur Anhebung der Erbschaftssteuersätze erarbeitet und wohl lediglich im Hinblick auf die bisher ungeklärte Zentralregierungssituation nicht umgesetzt.

Die neue Zentralregierung tendiert zu einer spanienweiten Vereinheitlichung der Erbschaftssteuer auf höherem Niveau mit progressiver Staffelung.

Hierzu werden auch bereits Modelle entwickelt.

Bei politisch unterschiedlich ausgerichteten Regionalregierungen dürfte diese Vereinheitlichung aber kein einfaches Vorhaben werden.

Sonderfall der der Erbschaftssteuer gleichgestellten Schenkung unter Pflichtteilsverzicht mit auch nur 1%iger Besteuerung auf den Balearen

Diese spezifische Rechtsgestaltung eröffnet es gegenwärtig auch Nichtresidentenfamilien, namentlich mit Ferienimmobilien auf den Balearen, dere lebzeitige Weitergabe an die Kindergeneration bei Pflichtteilsverzicht mit nur 1%iger Besteuerung zu realisieren.

Der spanische Regionalgesetzgeber hatte hier sicherlich bei der Rechtsgestaltung nur eine steuerliche Besserstellung der eigenen Regionalbürger im Auge, eventuell sogar vorrangig betreffend die Erbschaftssteuer.

Die Rechtssprechung, namentlich des Europäischen Gerichtshofes, hat hier jedoch eine Gleichbehandlung jedenfalls auch von deutschen, österreichischen aber auch schweizer Familien vorgegeben.

Der zweite Steuervorteil der Reduzierung der Verkaufsgewinnsteuer bei Schenkung unter Pflichtteilsverzicht ist eine vom balearischen Regionalgesetzgeber sich nicht gewünschte Einkommenssteuereinbusse.

Was ist hiermit gemeint? Das sei hier beispielhaft erklärt.

In Spanien wird ohne zeitliche Begrenzung der Gewinn aus einem privaten Immobilienverkauf mit einer, – für Nichtresidenten 19%igen -, Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn belegt.

Unter Einbeziehung früher beim Immobilienankauf üblicher Unterbriefungen des tatsächlichen Erwerbspreis können hier tatsächlich noch wesentlich höhere Steuerbelastungen zum Ansatz kommen.

Nun gut, anlässlich des Schenkungsvorganges unter Pflichtteilsverzichtes kann der steuerlich relevante Immobilienerwerbswert ohne diesbezügliche Besteuerung an den aktuellen Verkehrswert angepasst werden.

Wegen Gleichstellung dieses „Erbvertrages“ mit einem erbrechtlichen Übergang steht hier keine zusätzliche Vermögenszuwachsbesteuerung an.

Die praktische Konsequenz:
Die jeweils zur Verfügung stehende steuerminimierte Zeitspanne zur Vermögensnachfolge nutzen

Theoretisch kann dies im Einzelfall zwar auch „Abwarten“ heissen, etwa bei regional bevorstehendem Politikwechsel zu einer rechts ausgerichteten Regionalregierung, wie kürzlich in Andalusien und auch der spanischen Hauptstadt Madrid geschehen.

Auf den Balearen hingegen gilt es steuerstrategisch die aktuell noch zur Verfügung stehende Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an Kinder oder Enkelkinder kurzfristig zu realisieren.

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