Um dem Missbrauch von Leistungsempfängen vorzubeugen, wird heute vom Leistungsempfänger immer häufiger eine Lebensbescheinigung verlangt, etwa für Renten oder Versicherungsleistungen wie etwa der Pflegeversicherung.
Hält man sich längerfristig im Ausland, etwa in Spanien, auf, so kann das zum praktischen Problem werden:
Wer kann einem dann einfach eine solche Lebensbestätigung ausstellen.
Geht man zum spanischen Notar weiss man dort zunächst oft nicht wie ein solches Dokument auszustellen ist.
Jedenfalls aber muss das notarielle Dokument dann bei der örtlichen Notarkammer, auf Mallorca in Palma, für den internationalen Rechtsverkehr überbeglaubigt, also mit der Apostille versehen werden.
Unser praktischer Tipp: Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Konsulat in Kontakt, um diesen Vorgang einfach erledigen zu können.