Wird bei einem Immobilienverkauf in Spanien kein Gewinn erzielt, ist also der notarielle Verkaufspreis nicht höher als der Erwerbpreis,
dann darf auch die Gemeinde für den rechnerischen Bodenwertzuwachs keine Steuer verlangen,
es gibt dann also keine „plusvalia comunal“,
welche sonst grundsätzlich bei städtischen und regelmässig bebauten ländlichen Fincas anfällt.
Übrigens: Die gesamte Steuer ist rechtlich umstritten, weil damit neben der Einkommenssteuer auf den Gesamtverkaufsgewinn nocheinmal, – also teilweise doppelt -, der Bodenwertzuwachs besteuert wird.