Soweit österreichisches Erbrecht anwendbar ist, der Erblasser also seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte, sind diese die ERforderlichen Einzelschritte:
- Antrag auf Auststellung einer EinanwOrtungsurkunde beim örtlich zuständigen Verlassenschaftsgericht
- Ausstellung Einantwortungsurkunde durch den Gerichtskommissar, beauftragten Notar
- Aufbringung der Haager Apostille als Überglaubigung für den internationalen Rechtsverkehr
- Dokumentenübersetzung durch einen vereidigten Übersetzer;
kann auch in Spanien erfolgen
- Beschaffung internationaler Sterbeurkunde
- .Zertifikat des zentralen spanischen Testamentsregisters zum Nichtvorliegen weiterer Testamente in Spanien
- Notarielle Erbschaftsannahme in Spanien
- Erbschaftssteuerzahlung in Spanien
- Grundbucheintragung des Erben als neuer Eigentümer