Die Strategie auf Mallorca ist heute klar: Nichts mehr ohne Baugenehmigung

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Eigentlich war dies schon lange der empfehlenswerte Weg, nur so mancher meinte hier auf Mallorca gehe doch alles weiter wie in „alten Zeiten“.

Man kenne ja den Bürgermeister und mit Geld sei doch immer alles zu regeln

oder aber: Die richtige künftige Regierung werde doch wieder eine Amnestieregelung einführen oder jedenfalls die Kontrollinstanzen durch Unterfinanzierung praktisch ausser Kraft setzen.

Die Entwicklung im Stenogramm

Die EU akzeptiert keinen rechtfreien Raum mehr im spanischen und konkret balearischen Rechtsraum.

Mit Schwankungen, je nach Wahlergebnissen, werden strengere Baurechtsregeln erlassen.

Die spanischen Wahlbürger akzeptieren den durch Korruption ausgefüllten praktisch mitunter bisher weitergehend rechtsfreien Raum nicht mehr.

Die spanische Justiz reagiert mit ersten Haftstrafen.

Die Baurechtskontrolle wird auf die Suprakomunale Agentur zur Verteidigung des Territoriums, ADT, verlagert.

Die Bürgermeister verlieren damit Entscheidungskompetenzen und für manch einen ist dies auch eine willkommende Entlastung.

Keine Verjährung von Bausünden mehr

Entscheidend für den Wandel in der Rechtskultur sind hier zwei gesetzgeberische  Massnahmen.

1. Für Baurechtsverstösse ab 2010 gibt es keine Verjährung mehr, also keine zunächst wertgehend folgenlose Duldung.

2. Die Einrichtung der mallorcaweit agierenden Baurechtskontrollbehörde, ADT, welche Baurechtsverstösse erfasst und systematisch ahndet

wird nach den politischen Entscheidungen in 2019 perpesktivisch auch mit den hierfür erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet sein.

Die Antwortstrategie des intelligenten Immobilieneigentümers,

und der den eigenen Umgang mit Altlasten

1. Keine baulichen Veränderungen mehr ohne Baugenehmigung

Der Wert  der Baurechtsüberschreitung macht Ihre Immobilie zum baurechtswidriger Objekt

„fuera de ordenacion“ Dieser Nachteil übersteigt den Wertzugewinn regelmässig bei weitem was nicht zuletzt im Wiederverkaufszeitpunkt deutlich wird.

2. Bauverlassaltlasten von vor 2010, – soweit nach rechtlich Prüfung möglich -, mit formeller Bestandschutzgarantie per notarieller Altbauerklärung ausstatten

wenn keine Nachgenehmigung möglich ist.

3. Bei baurechtswidrigen Umgestaltungen kleineren Umfanges vor 2010 oder generell nach 2010 wird häufig den Rückbau die empfehlenswerte Strategie darstellen.

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