Dies gilt namentlich für in der Schweiz, aber auch in den USA, Kanada oder für sämtliche andere in Nicht- Eu- Staaten ansässigen Rechtsnachfolger,
Diese Gleichbehandlung bestätigt hat hier ein Urteil des obersten spanischem Verwaltungsgerichtes vom 19.02.2018.
Für in EU-Staaten ansässige Rechtsnachfolge von Spanienvermögen hatte dies bereits das Urteil des eurpäischen Gerichtshofes vom 03.09.2014 verfügt.
Relevant ist dies u.a. für in Mallorca, Ibiza und Formentera belegene Vermögenswerte.
Dies eröffnet auf Mallorca vielen Nicht- EU-Residenten auch die lebzeitige Genarationennachfolge in Spanienvermögen nach Eltern oder Grosseltern bei nur 1 %-iger Schenkungsbesteuerung bei gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht. Allerdings muss hierfür der nationale Residentenstaat auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichteilsverzicht in seinem Rechtssystem vorsehen.