| 1. | Zu langes Zuwarten mit der Erstellung der eigenen testamentarischen Rechtsnachfolgeregelung oder mit der Realisierung der Erbrechtsnachfolge nach dem eingetretenen Erbfall |
| 2. | Zu komplexe Testamentsgestaltungen über Generationen hinweg |
| 3. | Die Rechtsnachfolge wird beim Immobilienwerb in Spanien nicht mitbedacht |
| 4. | Chancen, namentlich steuergünstige, zur lebzeitigen Vermögensübertragung werden nicht wahrgenommen |
| 5. | Keine klaren Vermögenszuordnungen im Testament |
| 6. | Keine Vereinbarung/Abstimmung der Vermögensnachfolgeregelung mit der Nachfolgegeneration |
| 7. | Fehlende Sicherungsklauseln für eigenen Vermögensbedarf der Elterngeneration im Alter |
| 8. | Kein begleitendes System spanientauglicher Vorsorgevollmachten |
04.06.2018