Die touristische Vermietung hat sich im letzten Jahrzehnt als ein relevanter Wirtschaftsfaktor auf Mallorca neben der Hotelerie etabliert.
Erste Initiativen in der Region Pollensa
Diese Region ist weniger von grossen Hotellandschaften geprägt, wohl gibt es dort aber viele landwirtschaftlich reizvoll gelegene Landfincas. Deshalb hat sich in dieser Region quasi als Vorläufer auf Mallorca das touristische Produkt der touristischen Fincavermietung entwickelt noch bevor die gesetzgeberische Initiative schrittweise für eine geordnete Einführung sorgte.
Beitrag auch zur Stadthausmodernisierung
Gerade auch Dörfer im Landesinnern ohne bisherige Tourismusausrichtung profitiern von der touristischen Vermietung während deren Übernahme in Palma wieder gesetzgeberisch eingeschränkt werden musste
Zweiklassengesellschaft vor und nach 2017
Während die touristischen Vermietungsgenehmigung vor 2017 noch zeitlich unbeschränkt erteilt wurden,
wurde mit der Gesetzesnovellierung von 2017 eine zeitliche Begrenzung auf sechs Jahre eingeführt mit welcher die Bettenplätze zu unerheblichen Investitionskosten erworben werden mussten.
Bei Nichtnutzung kann die Vermietungslizenz entzogen werden
Wer die bisherige zeitlich unbegrenzte touristische Vermietungsgenehmigung über einen Zeitraum von 3 Jahren nicht nutzt läuft Gefahr dass ihm diese entzogen wird.
4-jähriges Erteilungsmoratorium ab 2022
Für viele überraschend wurde nun Anfang 2022 ein Moratorium eingeführt welchem zufolge für einen Zeitraum von 4 Jahren keine weiteren touristischen Vermietungsgenehmigungen mehr erteilt werden.
Seitens des Verbandes der touristischen Ferienvermieter fürchtet man perspektivisch einen relevanten Rückgang des Gesamtangebotes der touristischen Ferienvermietung auf Mallorca.
Verknappung erhöht den Wert der touristischen Vermietungslizenz
Dies gilt namentlich für zum Verkauf angebotene Stadt- und Landhäuser wenn Sie über unbegrenzte touristische Vermietungsgenehmigungen verfügen.
In Zahlen sind das heute einige zehnttausend Euro
wenn man bedenkt dass pro Bettenplatz für einen Zeitraum von 6 Jahren ab 2017 in Häusern annähernd 4.000 € bezahlt werden mussten.
Bereits erteilte touristische Vermietungsgenehmigungen können,- wie kürzlich von der Tourismusbehörde bestätigt wurde -, auf Immobilienkäufer übertragen werden.
Rechtssicherheit bei der touristischen Vermietungsgenehmigung
Grundsätzlich setzt eine touristische Vermietungsgenehmigung ein völlig legales Vermietungsobjekt mit Bewohnbarkeitsbescheinigung la Cedula de habitabilidad voraus.
Nur für die Erteilung der ursprünglichen unbegrenzten touristischen Ferienvermietungen genügte zunächst die reine Versicherung der Baurechtskonformität weshalb zunächst rein tatsächlich die Hälfte der Vermietungsobjekte die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Zudem sollte man zur Absicherung als Käufer dem Nachweis der tatsächlichen erfolgten Vermietung mitverlangen.