Dies empfiehlt sich heute namentlich deshalb weil im ersten Beantragungsschritt bei der Gemeinde eine Bestätigung zur touristischen Vermietbarkeit Ihrer Immobilie einzuholen ist und bei dieser Gelegenheit seitens der Gemeinde regelmässig auch in die entsprechende Bauakte Einsicht genommen wird.
Generell ist daher zu empfehlen, vorab die eigene Baurechtslage bei dieser Gelegenheit überprüfen zu lassen und die Baurechtsmängel gegebenenfalls gleich zu beseitigen, sei es durch teilweisen Gebäuderückbau oder entsprechende Nachgenehmigung.