Wer ab August 2018 bei der Beantragung einer touristischen Vermietungslizenz falsche Angaben macht, etwa zu vorhandenen Räumen oder zur baurechtlichen Situation, muss nicht nur mit der Ablehnung seines Antrages rechnen, sondern auch mit finanziellen Nachteilen.
Dies zum einen in Form eines Bussgeldes und desweiteren mit dem Einbehalt eines Anteilsbetrags des für die beantragten Bettenplätze bezahlten Betrages.